Das Sakrament der Firmung

Die erste Firmung in der Bibel war zu Pfingsten. Damals bekamen die Jünger durch den Heiligen Geist den Mut, den Menschen von der Auferstehung Jesu zu erzählen.

Wer darf gefirmt werden?

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bzw. der 4. Klasse Mittelschule oder Gymnasium können sich im Seelsorgeraum Zams-Zammerberg-Schönwies zur Firmung melden. Alle Jugendlichen werden von uns über die Schule bzw. über die Homepage informiert und zur Anmeldung eingeladen.

Informationen

Firmpatin/Firmpate

Der Firmpate / die Firmpatin muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber getauft und gefirmt sein und darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein.

Was ist die Firmung?

Viele Fragen und Antworten zu diesem Thema präsentiert die Diözese Innsbruck:

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Weitere Informationen in der jeweiligen Pfarre!

Pfarre Zams

Pfarrbüro Zams
Pfarrgasse 1
6511 Zams

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00–11:00 und 17:30-18:30 Uhr
Mittwoch – Freitag: 9:00–11:00 Uhr

Barbara Kappacher/Petra Meinschad
+43 5442/62332

 pfarre(at)zams.at

Expositur Falterschein und Kirchlein in Grist

Pfarrbüro Zams
Pfarrgasse 1
6511 Zams

Dienstag: 9:00–11:00 und 17:30-18:30 Uhr
Mittwoch – Freitag: 9:00–11:00 Uhr

Barbara Kappacher/Petra Meinschad
+43 5442/62332

 pfarre(at)zams.at

Pfarre Schönwies

Pfarrbüro Schönwies
Dorf 17
6491 Schönwies

Öffnungszeiten
Dienstag 9-11 Uhr
Donnerstag 17-19 Uhr
Julia Baumgartner/Elisabeth Hammerle
Tel.: +43 5418/52 24
pfarre-schoenwies(at)tnmail.at

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