Das Sakrament der Versöhnung

Schuld ist eine Erfahrung, die es in jedem menschlichen Leben gibt. Neben all den positiven Dingen und Erfahrungen, die wir schenken können und die uns geschenkt werden, gibt es auch das Versagen. Nach christlichem Verständnis richtet sich das Versagen gegen sich selber und die Mitmenschen und damit auch gegen Gott. Ein persönliches, vertrauliches Gespräch und die Zusage der Vergebung sind hier ein hilfreiches Angebot.

Beicht-Termine

Über die regelmäßigen Beicht- und Aussprachemöglichkeiten informieren Sie sich bitte in den Gottesdienstordnungen.

Falls Sie außerhalb dieser Zeiten beichten möchten, wenden Sie sich an das jeweilige Pfarramt.

Versöhnung-Gottesdienste

Neben der Form der Einzelbeichte bieten wir auch die Möglichkeit zum Besuch von Versöhnungsgottesdiensten in der Advents- und Fastenzeit an.

Informationen

Die beliebten Versöhnung-Gottesdienste finden jeweils in der Advents– und Fastenzeit statt und werden in der Gottesdienstordnung und auf Facebook angekündigt.

Was ist die Beichte?

Viele Fragen und Antworten zu diesem Thema präsentiert die Diözese Innsbruck:

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Weitere Informationen in der jeweiligen Pfarre!

Pfarre Zams

Pfarrbüro Zams
Pfarrgasse 1
6511 Zams

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00–11:00 und 17:30-18:30 Uhr
Mittwoch – Freitag: 9:00–11:00 Uhr

Barbara Kappacher/Petra Meinschad
+43 5442/62332

 pfarre(at)zams.at

Expositur Falterschein und Kirchlein in Grist

Pfarrbüro Zams
Pfarrgasse 1
6511 Zams

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00–11:00 und 17:30-18:30 Uhr
Mittwoch – Freitag: 9:00–11:00 Uhr

Barbara Kappacher/Petra Meinschad
+43 5442/62332

 pfarre(at)zams.at

Pfarre Schönwies

Pfarrbüro Schönwies
Dorf 17
6491 Schönwies

Öffnungszeiten
Dienstag und Freitag 9-11 Uhr
Donnerstag 17-19 Uhr
Julia Baumgartner/Elisabeth Hammerle
Tel.: +43 5418/52 24
pfarre-schoenwies(at)tnmail.at

AKTUELLES

Weiterhin keine Hl. Messen

UPDATE am 18.01.2021: Verlängerung bis 07.02.2021 Bis voraussichtlich 07.02.2021 dürfen keine öffentlichen Gottesdiente gefeiert werden. Zur Feier des Begräbnisses sind sowohl in den Kirchen als auch am Friedhof bis zu […]

Keine Hl. Messen möglich

Bis voraussichtlich 24. Jänner 2021 dürfen keine öffentlichen Gottesdiente gefeiert werden. Zur Feier des Begräbnisses sind sowohl in den Kirchen als auch am Friedhof bis zu 50 Personen möglich. Taufen […]

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