Beerdigung in Schönwies
Um eine Hilfe für Todesfälle anzubieten, hat die Pfarre Schönwies folgenden Leitfaden zusammengestellt
BEI EINEM TODESFALL DAHEIM:
- Hausarzt bzw. Notarzt verständigen
- Sprengelarzt verständigen (macht nach ca. 3 – 6 Stunden die Totenbeschau) kann auch der Bestatter, Haus- oder Notarzt erledigen.
BEI JEDEM TODESFALL:
- Pfarre verständigen Tel:0676 8730 7686
- Abklärung der Termine für die Beerdigung, der Seelenrosenkränze und für das Trauergespräch (kann auch vom Bestatter abgeklärt werden),
Ministranten verständigen übernimmt das Pfarrbüro - Gemeinde verständigen Tel. 05418/5202; Gemeinde braucht die Information, dass ein Grab zu öffnen ist
- Bestattungsunternehmen verständigen (ist Tag und Nacht, auch an Sams-, Sonn- und Feiertagen erreichbar)
Bei einem Todesfall im Krankenhaus, benötigt die Bestattung die Bekleidung des Verstorbenen.
BENÖTIGTE DOKUMENTE:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis und Foto für die Parte
WAS IST NOCH ZU ERLEDIGEN?
- Die VorbeterInnen (Seelenrosenkranz) bitten darum, dass sich die Trauerfamilie persönlich an sie wendet.
- Sargträger verständigen (Nachbarn oder Vereine sind ortsüblich) sollte von der Familie persönlich gemacht werden, wobei die Träger selbstverständlich auch vom Bestatter gegen Entgelt bestellt werden können.
- Kreuzträger verständigen: kann ein Angehöriger sein oder vom Bestatter übernommen werden
- Musikalische Gestaltung bei der Messe organisieren: Chor bzw. Organist
- Eventuell Vereine verständigen (Schützen, Musik, Feuerwehr, …)
VorbeterInnen des Seelenrosenkranzes
Zum Vorbeten des Seelenrosenkranzes haben sich dankenswerterweise bereit erklärt:
- Pfarrkirche Schönwies: Guem Irmgard, Oberhäuser 5
- Pfarrkirche Schönwies: Staggl Anna, Dorf 36
- Kapelle Starkenbach: Schuler Irmgard, Starkenbach 25
- Kapelle Obsaurs: Hammerle Christoph, Obsaurs 15
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