Kirchenbesuch während des Lockdowns

Bis voraussichtlich 12. Dezember 2021 gibt es österreichweit einen Lockdown. Der Kirchenbesuch ist unter Einhaltung bestimmter Auflagen weiterhin möglich!

Was muss ich beim Besuch eines Gottesdienstes von 22.11. bis 12.12.2021 beachten?

  • Der Besuch von Gottesdiensten (in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel) ist weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G: geimpft, getestet, oder genesen) möglich. Auch im Lockdown ab 22.11. ist der Gottesdienstbesuch als „religiöses Grundbedürfnis“ weiterhin erlaubt.
  • Bitte tragen Sie während des ganzen Gottesdienstes eine FFP2-Maske auch am Sitzplatz und beim Kommuniongang. Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Maske, bei Kindern von 6-14 Jahren genügt ein einfacher Mund-Nasen-Schutz.
  • Es muss zu allen haushaltsfremden Personen ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • Für alle liturgischen Dienste inkl. Vorsteher/in ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Der MinistrantInnen-Dienst ist möglich und erwünscht.
  • Gemeindegesang ist auf notwendige Gesänge reduziert.

Ale Vorschriften und Regelungen im Detail dazu sehen Sie auch >>HIER